Das Kosovo-Institut für Gerechtigkeit (KIJ) hat eine ordnungsgemäße strafrechtliche Untersuchung gefordert, um alle Unklarheiten zu beseitigen, die nach Berichten über mutmaßliche Wahlmanipulationen während des Wahlprozesses am 9. November in Süd-Mitrovica aufgekommen sind.
Laut KLI hat die mangelnde Transparenz seitens der Staatsanwaltschaft und der Zentralen Wahlkommission (CEC) Unsicherheit geschaffen und das Vertrauen der Bürger in den Wahlprozess untergraben.
„Die bisher ergriffenen Maßnahmen haben der Öffentlichkeit keine glaubwürdigen Beweise und Klarstellungen geliefert, die für die Wahrung der Integrität der Wahlen unerlässlich sind“, heißt es in der Antwort.
Bei der Überprüfung der Bürgermeisterwahlstimmen wurden Stimmzettel mit Seriennummern, die nicht den jeweiligen Wahllokalen zugeordnet werden konnten, sowie Stimmzettel ohne Seriennummern festgestellt. Laut KLI wurde ein ähnliches Phänomen auch in der Gemeinde Gjakova beobachtet, allerdings in geringerem Umfang.
Die Zentrale Wahlkommission (ZWK) begründete den Vorfall mit einem „technischen Fehler“ des mit dem Druck der Stimmzettel beauftragten Unternehmens „CETIS“. Das IKL hält diese Erklärung jedoch für unzureichend, um die bestehenden Zweifel auszuräumen. Laut dem Institut kann die ZWK als Verfassungsorgan die Verantwortung nicht an ein privates Unternehmen delegieren; dies stelle eine „Verletzung ihrer verfassungsmäßigen und gesetzlichen Befugnisse“ dar.
Die KLI betont, dass die Firma "CETIS" lediglich vertraglich haftet und dass der Fall daher einer umfassenden strafrechtlichen Untersuchung unterzogen werden sollte, um festzustellen, ob es sich um einen technischen Fehler oder eine Manipulation des Bürgerwillens handelt.
Als Reaktion darauf kritisiert das KLI auch die Generalstaatsanwaltschaft von Mitrovica, die ihrer Ansicht nach „lediglich die Stellungnahme der Zentralen Wahlkommission beglaubigt hat, ohne konkrete Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten“.
Das Institut bittet die Generalstaatsanwaltschaft, diesen Fall zu übernehmen oder ihn an eine andere Staatsanwaltschaft zu verweisen, um eine professionelle, unabhängige und transparente Untersuchung zu gewährleisten.
„Wenn diese Bedenken nicht berücksichtigt werden, besteht die Gefahr eines Rückschritts bei den demokratischen Standards und einer Untergrabung des Vertrauens der Bürger in freie und faire Wahlen“, warnt die IKL.