Der Abgeordnete Etem Arifi muss für die Verbüßung seiner Strafe ins Gefängnis.
Das Berufungsgericht lehnte seine Berufung ab und bestätigte das von der Stiftung verhängte Urteil.
„Nach Einschätzung des Oberlandesgerichtspräsidenten hat das erstinstanzliche Gericht zu Recht festgestellt, dass dem Antrag des Verteidigers des Angeklagten auf Aufschub der Strafe im vorliegenden Fall aus seiner Sicht nicht stattgegeben werden kann In den Akten heißt es, dass der Verurteilte zunächst die Verbüßung der Strafe zweimal um jeweils 2 (zwei) Monate verschieben durfte, während der Verurteilte nun durch seine Verteidigung zum dritten Mal einen Antrag gestellt hat“, heißt es In der Begründung der Berufungsentscheidung fügte er hinzu, dass das Recht, einen Aufschub der Strafverbüßung zu beantragen, bereits erschöpft sei.
Der Abgeordnete Etem Arifi sollte am 9. März seine Strafe von einem Jahr und drei Monaten verbüßen, reichte jedoch einen Antrag ein, mit dem die Vollstreckung der Strafe um zwei Monate verschoben wurde. Arifs Alter für die Verbüßung einer Strafe ermöglichte es ihm, der Kurti-Regierung das Misstrauen auszusprechen. Dem Abgeordneten Etem Arifi und Bajram Gashi, dem Direktor der NGO „Voice of Ashkali“, wird die Unterschlagung von rund 1 Euro vorgeworfen.
Er wurde rechtskräftig wegen der Straftat „Subventionsbetrug“ verurteilt.
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