Die Zentralbank des Kosovo hat ein erläuterndes Video zur neuen Verordnung für Bargeldgeschäfte veröffentlicht, die am 1. Februar in Kraft trat.
CBK hat in dem auf Facebook veröffentlichten Erklärvideo gezeigt, was die Verordnung vorsieht.
„Die Verordnung sieht die Verfahren für die Handhabung und Einziehung von Euro-Banknoten und -Münzen sowie anderen fälschungsverdächtigen Währungen vor. In der Verordnung wurden auch die Kriterien für den Umtausch beschädigter Euro-Banknoten und -Münzen sowie die Bedingungen für den Barzahlungsverkehr festgelegt. Diese Verordnung verbietet oder beschränkt weder die Annahme von Geldern auf Bankkonten in Euro bei lizenzierten Banken, noch beschränkt sie die Umtauschaktivitäten von Währungen, die von von der CBK lizenzierten Bank- oder Nichtbanken-Finanzinstituten durchgeführt werden. Daher haben alle Privatpersonen Zugang zu Bankkonten und können über verschiedene legale Kanäle Gelder auf ihren Konten in Euro annehmen“, sagte die CBK.
Die CBK hat erklärt, dass alle Bürger, die Konten in Euro bei lizenzierten Banken im Kosovo haben, damit Gelder aus anderen Ländern erhalten können. Und diejenigen, die kein Konto haben, sagte er, dass sie es bei jeder Bank eröffnen könnten und laut CBK zahlen schutzbedürftige Gruppen und Sozialsysteme keine Gebühr für die Eröffnung oder Führung.
„Allein in den vier nördlichen Gemeinden gibt es vier Bankfilialen, drei Mikrofinanz-(Kredit-)Institutionen sowie über 15 Nichtbank-Finanzinstitute für Zahlungen und Wechsel.“ Die Zahl der Niederlassungen und Büros von Finanzinstituten, die in diesem Bereich tätig sind, nimmt zu, da finanzielle Inklusion das Ziel der CBK ist. Um den Bürgern des Kosovo ergänzende Informationen auf einfache und verständliche Weise zur Verfügung zu stellen, hat die CBK die GEBÜHRENFREIE Rufnummer 0800 222-55 eingerichtet. „Diese Linie ist den Bürgern der serbischen Gemeinschaft gewidmet, die in unserem Land leben und korrekt und konkret informiert werden müssen“, so die CBK.