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Die Berufung bestätigt die Entscheidung der Stiftung, die die Umweltgenehmigung für den „Abenteuerpark“ in Gërmi widerrufen hat.

Germia

Foto: Archiv

Das Berufungsgericht hat die Berufung der Gemeinde Pristina zurückgewiesen und die Entscheidung des Grundgerichts bestätigt, mit der die Umweltgenehmigung für den „Abenteuerpark“ in Gërmi für ungültig erklärt wurde. 

Dies gab das Center for Strategic Litigation (CSL) bekannt, das die Gemeinde wegen dieser Entscheidung verklagt hatte. 

„Das Berufungsgericht hat mit Urteil vom 18. Mai 2026 die Berufung der Gemeinde Pristina als unzulässig zurückgewiesen und damit das Urteil des Grundgerichts in Pristina bestätigt, das der Klage von CSL stattgegeben und die kommunale Umweltgenehmigung für das Projekt ‚Abenteuerpark‘ aufgehoben hatte“, heißt es in der Mitteilung von CSL.

Das Grundgericht in Pristina hat im Juni 2024 die Entscheidung der Gemeinde Pristina bezüglich der Umweltgenehmigung für die Durchführung des Projekts „Abenteuerpark“ in der geschützten Landschaft des Gërmia-Parks für ungültig erklärt.

Die Entscheidung wurde drei Jahre nach der Klage des Center for Strategic Litigation getroffen.