Die erste Anklage der Sonderstaatsanwaltschaft wegen Spionage hat den ersten Filter passiert. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Pristina bestätigte den begründeten Verdacht, dass Bedri Shabani und Muharrem Qerimi die Straftat der Spionage begangen haben. In dem Urteil heißt es, dass auch ein begründeter Verdacht bestehe, dass Sërgjan Rosiqi ein Agent des BIA sei. Gleichzeitig werden die Einwände der Verteidigung Qerimis zurückgewiesen, wonach es sich um private Kommunikation handele und nichts als Staatsgeheimnis eingestuft sei.
Das Gericht in Pristina hat der Sonderstaatsanwaltschaft grünes Licht für die erste Anklage wegen des Straftatbestands der Spionage gegeben.
In seinem Urteil vom 30. April stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass der begründete Verdacht besteht, dass Bedri Shabani und Muharrem Qerimi als Teil des serbischen Sicherheitsgeheimdienstes (BIA) Spionage betrieben haben.
Qerimis Anwalt, Betim Shala, behauptete, dass dem Angeklagten keine Spionage vorgeworfen werden könne, da er keine geheimen Informationen preisgegeben habe. Das Gericht befand jedoch, dass die Einschätzung der Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt zutreffend sei.
Das Gericht berief sich dabei auf einen Artikel des Strafgesetzbuches, der nicht spezifiziert, ob die Daten, die eine Person einem ausländischen Dienst zur Verfügung stellt, als geheim eingestuft werden sollten oder nicht.
„Was die Informationsbeschaffung betrifft, so geht aus den oben genannten Beweisen sowie den weiteren der Anklageschrift beigefügten Beweisen hervor, dass er Informationen zu Angelegenheiten von staatlicher Bedeutung und auch zu Personen in öffentlichen Ämtern gesammelt hat und dass der begründete Verdacht besteht, dass er diese Informationen an Beamte des BIA weitergegeben hat. Daher und folglich besteht der begründete Verdacht, dass die Handlungen des Angeklagten Muharrem durch diese Elemente ergänzt wurden“, heißt es in der Entscheidung des Grundgerichts.
Auch im Hinblick auf Bedri Shabani kam das Gericht zu dem Schluss, dass der begründete Verdacht besteht, er habe staatlich bedeutsame Informationen an das serbische BIA übermittelt.
Shabanis Verteidigung behauptete, dass die Dokumente der Staatsanwaltschaft nicht bewiesen, dass Sërgjan Rosiqi, mit dem Shabani angeblich kommuniziert habe, ein BIA-Beamter sei. Das Gericht ist jedoch der Ansicht, dass er Teil des BIA ist.
„... das Gericht kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der oben genannten Beweise sowie der der Anklageschrift beigefügten Beweise der begründete Verdacht besteht, dass Sërgjan Rosiqi Mitglied des serbischen BIA ist“, heißt es in dem Urteil.
Die Anklage wirft Shabani neben Rosic auch Kontakt zu einem anderen BIA-Beamten, Bogolub Janicevic, vor, der als Angehöriger der serbischen Polizei eine führende Rolle beim Massaker von Recak spielte.
Shabanis Verteidiger Besnik Berisha erklärte, dass sein Mandant illegal abgehört worden sei. Das Gericht erster Instanz kam jedoch zu dem Schluss, dass die Sonderstaatsanwaltschaft die Beweise in Übereinstimmung mit dem Gesetz beschafft habe und dass ihre weitere Auswertung im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung erfolgen müsse.
Neben Muharrem Qerimi und Bedri Shabani, die von der Sonderstaatsanwaltschaft der Spione für Serbien verdächtigt werden und sich in Haft befinden, gibt es drei weitere Verdächtige.