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Arberi

Anklage gegen sechs Personen im Fall des Mädchens aus Drenas

Die Generalstaatsanwaltschaft in Pristina, Abteilung für Minderjährige, hat gegen sechs Angeklagte mit den Initialen Sh.Gj., VV, GH, FC, IR und HH wegen des Verdachts des Missbrauchs im Fall des Mädchens Anklage erhoben Drenas.

In der Pressemitteilung heißt es, dass diese die Straftaten „Sexueller Missbrauch durch Missbrauch der Stellung, Autorität oder des Berufs“, „Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit falschem Eheversprechen“, „Herbeiführung des unerlaubten Schwangerschaftsabbruchs“ und „Einschüchterung“ begangen hätten während des Strafverfahrens“.

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Die Staatsanwaltschaft gibt bekannt, dass dem Angeklagten Sh.Gj. die Straftat „Sexueller Missbrauch durch Missbrauch der Stellung, Autorität oder des Berufs“ aus Artikel 239 Absatz 1 Punkt 1.3 KPRK und die Straftat „Anstiftung zu sexuellen Handlungen“ zur Last gelegt werden das Versprechen einer Scheinehe“, aus Artikel 240 KPRK.

Der Beklagten VV werden die Straftaten „Sexueller Missbrauch durch Missbrauch der Stellung, Autorität oder des Berufs“ aus Artikel 239 Absatz 1 Nummer 1.3 KPRK und „Ermutigung zum unerlaubten Schwangerschaftsabbruch“ aus Artikel 148 Absatz 2 im Zusammenhang mit der Straftat zur Last gelegt Absatz 1 und im Zusammenhang mit Artikel 32 Absatz 1 KPRK.

Dem Angeklagten GH werden die Straftaten „Sexueller Missbrauch durch Missbrauch der Stellung, Autorität oder des Berufs“ aus § 239 Abs. 1 Nr. 1.3 KPRK und „Einschüchterung im Strafverfahren“ aus § 395 KPRK vorgeworfen.

Unterdessen wird den Angeklagten FC, IR und HH die Straftat „Sexueller Missbrauch durch Missbrauch der Position, Autorität oder des Berufs“ gemäß Artikel 239 Absatz 2 Punkt 2.3 des Strafgesetzbuchs der Republik Kosovo vorgeworfen. Der Fall wurde vor Gericht bearbeitet.

Wir erinnern Sie daran, dass der Anwalt Gazmend Halilaj derjenige war, der den Fall des Mädchens aus Drenas bekannt gemacht hat, das Berichten zufolge zunächst von einem Lehrer, dann von der ermittelnden Polizei, zu der das Opfer gegangen war, um den Fall vorzulegen, sexuell missbraucht worden war vom Gynäkologen, bei dem das Opfer eine Abtreibung vorgenommen hat.