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Finanzministerium: Die Gemeinde Pristina hat die Verfahren zur Umsetzung des Pakets für Unternehmen noch nicht abgeschlossen

Das Finanzministerium teilt in einer Pressemitteilung mit, dass die Gemeinde Pristina in Bezug auf das Paket zur Unterstützung von Unternehmen noch nicht die erforderlichen Verfahren für die Umsetzung dieses Pakets abgeschlossen hat, wie dies in den gesetzlichen Bestimmungen für die öffentlichen Finanzen vorgesehen ist von Informationen aus Buchhaltungsregistern (SIMFK).

Außerdem, so das Finanzministerium, habe die Stadtverwaltung von Pristina bei der Staatskasse keinen offiziellen Antrag auf solche (massiven) Zahlungen für Unternehmen gestellt, da dies nicht möglich sei und die Stadtverwaltung damit rechnet, wenn die Stadtverwaltung dies noch zu leisten gedenke Die Umsetzung des Pakets für Unternehmen sollte aufgrund der Fristen für den Abschluss des Geschäftsjahres und durch das System zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und Richtlinien, die dies gewährleisten, so bald wie möglich erfolgen angemessene Transparenz und institutionelle Rechenschaftspflicht als Haushaltsorganisation, die für deren Gestaltung und Umsetzung verantwortlich ist.

„Für diesen Prozess und um Ihnen die entsprechende Unterstützung zu bieten, haben wir für alle Gemeinden ein Rundschreiben (vom 09.12.2020) mit den entsprechenden rechtlichen und betrieblichen Anweisungen herausgegeben und eine schriftliche Antwort an die Gemeinde Pristina (vom 10.12.2020) zurückgesandt .XNUMX) zu den verfahrenstechnischen Aspekten der Umsetzung des Begünstigtenpakets für Unternehmen, basierend auf seiner Bitte um Klarstellung dieser Prozesse“, heißt es in der Mitteilung des Finanzministeriums.

Das Finanzministerium teilt mit, dass die Umsetzung dieser Pakete in den Händen der Kommunalbehörden liegt (wie es einige Kommunen bereits getan haben) und dass es daher weiterhin in der Verantwortung der Haushaltsorganisationen liegt, die regulären Haushaltsvollzugsverfahren durchzuführen, wobei die Verantwortung dafür verbleibt Implementierung der internen Kontrollprozesse. Behauptungen, Verzögerungen bei der Umsetzung würden auf das Finanzministerium übertragen, sind unbegründet und unaufrichtig.